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  • 22.11.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 · IX R 30/09

    Rente, Vermächtnis, Erbe, Vorerbe

    Letzte Änderung: 22. November 2010, 12:36 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2009, 15:42 Uhr

    Kann der Kläger Rentenzahlungen, die er als nicht befreiter Vorerbe aufgrund eines Vermächtnisses an die frühere Lebensgefährtin des Erblassers zu leisten hat, als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder als Sonderausgaben abziehen (Zulassung der Revision durch FG zur Klärung der Frage, welche Bedeutung dem Umstand, dass ein Steuerpflichtiger nicht Vollerbe, sondern nur - nicht befreiter - Vorerbe geworden ist, für die Abziehbarkeit wiederkehrender Leistungen als Sonderausgaben zukommt)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 30/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 26.5.2009 4 K 1448/07

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 12 Nr 2, GG Art 3, GG Art 14

    Erledigt durch: Urteil vom 20.07.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger