02.12.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4a · X R 35/09
Schuldzinsen, Überentnahme, Umlaufvermögen, Betriebseröffnung
Letzte Änderung: 2. Dezember 2009, 14:52 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2009, 15:52 Uhr
Dürfen Schuldzinsen, die im Rahmen einer langfristigen Finanzierung der Anschaffungskosten von Umlaufvermögen bei Unternehmensgründung (Erstausstattung des Warenlagers einer Apotheke) im Streitjahr angefallen sind, aufgrund von Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG gekürzt werden. Verfassungswidriger Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Gebot der Folgerichtigkeit der Besteuerung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 35/09
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 18.3.2009 2 K 1012/08
Normen: EStG § 4 Abs 4a, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Abgabe, Neues Az.: III R 60/09
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger