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  • 24.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7 Abs 4 S 4 · X R 34/09

    Betriebsgrundstück, Einlage, Absetzung für Abnutzung, Bemessungsgrundlage

    Letzte Änderung: 24. August 2010, 11:25 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2009, 15:52 Uhr

    Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) für den nach Erbauseinandersetzung in das Betriebsvermögen eingelegten eigenbetrieblich genutzten Gebäudeteil: Ist die AfA-Bemessungsgrundlage durch eine Kürzung des Teilwertes (Einlagewertes) oder durch Kürzung der ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten um die im Bereich der Überschusseinkünfte berücksichtigten Abschreibungsbeträge zu ermitteln?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 34/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 24.6.2009 4 K 102/06

    Normen: EStG § 7 Abs 4 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 17.03.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung