24.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7 Abs 4 S 4 · X R 34/09
Betriebsgrundstück, Einlage, Absetzung für Abnutzung, Bemessungsgrundlage
Letzte Änderung: 24. August 2010, 11:25 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2009, 15:52 Uhr
Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) für den nach Erbauseinandersetzung in das Betriebsvermögen eingelegten eigenbetrieblich genutzten Gebäudeteil: Ist die AfA-Bemessungsgrundlage durch eine Kürzung des Teilwertes (Einlagewertes) oder durch Kürzung der ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten um die im Bereich der Überschusseinkünfte berücksichtigten Abschreibungsbeträge zu ermitteln?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 34/09
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 24.6.2009 4 K 102/06
Normen: EStG § 7 Abs 4 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 17.03.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung