21.12.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG 2002 § 4 Abs 4a · VIII R 32/09
Schuldzinsen, Hinzurechnung, Gestaltungsmissbrauch
Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 12:13 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2009, 15:52 Uhr
Hat eine Hinzurechnung von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu erfolgen, wenn dem betrieblichen Girokonto jeweils kurz vor Jahresende fremd finanzierte Geldmittel zugeführt und wenige Tage nach Jahreswechsel auf ein privates Girokonto zurück transferiert werden? Liegt ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten vor, wenn durch dieses Vorgehen der Stand der Überentnahmen zum maßgeblichen Stichtag kurzfristig reduziert werden soll?
Steht der Anwendung von § 42 AO entgegen, dass der Gesetzgeber § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG a.F. mit dem StÄndG 2001 ersatzlos aufgehoben hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 32/09
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 18.3.2009 2 K 160/06 EFG 2009, 1354
Normen: EStG 2002 § 4 Abs 4a, EStG 1997 § 4 Abs 4a S 3, AO § 42
Erledigt durch: Urteil vom 21.08.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger