20.12.2010 · Erledigtes Verfahren · StBerG § 14 Abs 1 Nr 5 · VII R 23/09
Lohnsteuerhilfeverein, Mitgliedsbeitrag, Leistung, Entgelt, Vertrauensschutz
Letzte Änderung: 20. Dezember 2010, 12:30 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2009, 15:52 Uhr
Ist eine proportionale Beitragsstaffelung eines Lohnsteuerhilfevereins nach Maßgabe des Einkommens der Mitglieder oder nur eine Beitragsstaffelung in zehn Stufen zulässig?
Dürfen bei einem neuen Mitglied, für das die Steuererklärungen für zwei Jahre zu fertigen sind, bei der Beitragsbemessung die Einnahmen des abgelaufenen Jahres den Einnahmen des laufenden Jahres hinzugerechnet werden?
Durfte der Verein auf den Bestand der seit Jahrzehnten angewandten Beitragstabelle vertrauen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 23/09
Vorinstanz: Finanzgericht München 16.4.2008 4 K 1695/07
Normen: StBerG § 14 Abs 1 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 26.10.2010, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger