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  • 21.05.2012 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 3 Abs 1 S 2 · III R 37/09

    Kumulationsverbot, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand, Einheitliche Baumaßnahme

    Letzte Änderung: 21. Mai 2012, 17:58 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2009, 15:52 Uhr

    Innenarbeiten (Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen) als einheitliche Baumaßnahme im Zusammenhang mit der Außensanierung? Steht demnach das Kumulationsverbot aus § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG auch den --grundsätzlich begünstigten-- Arbeiten im Innenbereich und der Errichtung der Balkonanlage entgegen, wenn für Arbeiten an der Außenhülle des Gebäudes bereits erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG vorgenommen wurden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 37/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern 26.2.2009 2 K 320/06

    Normen: InvZulG § 3 Abs 1 S 2, EStG § 7h, HGB § 255 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 22.12.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger