03.09.2010 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 · VIII R 14/09
Betreuer, Verfahrenspfleger, Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Abgrenzung, Aufteilung
Letzte Änderung: 3. September 2010, 14:25 Uhr, Aufgenommen: 24. August 2009, 13:38 Uhr
Qualifizierung von Einkünften: Ist die Tätigkeit einer Berufsbetreuerin bzw. Verfahrenspflegerin als gewerbliche oder als freiberufliche Tätigkeit zu qualifizieren? Sind zumindest die Tätigkeiten mit Schwerpunkt im juristischen und/oder betriebswirtschaftlichen Bereich als freiberufliche Tätigkeit zu behandeln bzw. muss eine Aufteilung auf die einzelnen Wirkungskreise erfolgen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 14/09
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 21.8.2007 6 K 2787/03 G
Normen: GewStG § 2, EStG § 15, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 15.06.2010, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger