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  • 03.09.2010 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 · VIII R 14/09

    Betreuer, Verfahrenspfleger, Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Abgrenzung, Aufteilung

    Letzte Änderung: 3. September 2010, 14:25 Uhr, Aufgenommen: 24. August 2009, 13:38 Uhr

    Qualifizierung von Einkünften: Ist die Tätigkeit einer Berufsbetreuerin bzw. Verfahrenspflegerin als gewerbliche oder als freiberufliche Tätigkeit zu qualifizieren? Sind zumindest die Tätigkeiten mit Schwerpunkt im juristischen und/oder betriebswirtschaftlichen Bereich als freiberufliche Tätigkeit zu behandeln bzw. muss eine Aufteilung auf die einzelnen Wirkungskreise erfolgen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 14/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 21.8.2007 6 K 2787/03 G

    Normen: GewStG § 2, EStG § 15, EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 15.06.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger