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  • 13.08.2009 · Anhängiges Verfahren · EWGRL 83/92 Art 20 · C-163/09

    Verbrauchsteuerpflicht, Einfuhr von Kochwein/Kochportwein

    Letzte Änderung: 13. August 2009, 15:18 Uhr, Aufgenommen: 13. August 2009, 15:18 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des First-Tier Tribunal (Tax) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 08.05.2009, zu folgenden Fragen:

    1. Unterliegen Kochwein und Kochportwein im Einfuhrmitgliedstaat der Verbrauchsteuer gemäß der Richtlinie 92/83/EWG, da sie unter die Definition des "Ethylalkohol" nach Art. 20 erster Gedankenstrich der Richtlinie 92/83 fallen?

    2. Ist es mit der Verpflichtung des Mitgliedstaats zur wirksamen Umsetzung der in Art. 27 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 92/83 enthaltenen Steuerbefreiung in Verbindung mit Art. 27 Abs. 6 der Richtlinie und/oder Art. 28 EG und/oder der unmittelbaren Wirkung dieser Verpflichtungen und/oder den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit vereinbar, dass die Steuerbefreiung für Kochwein, Kochportwein und Kochcognac auf die Fälle beschränkt wird, in denen alkoholische Getränke als Zutat verwendet wurden, und dass der Antrag auf Steuerbefreiung nur von denjenigen Personen, die die alkoholischen Getränke als Zutat in einem Erzeugnis verwendet haben, und/oder denjenigen Personen, die diese Erzeugnisse im Großhandel vertreiben und/oder diese Erzeugnisse für diesen Handel erzeugt der hergestellt haben, gestellt werden kann und außerdem verlangt wird, dass Ansprüche innerhalb von vier Wochen nach Zahlung der Verbrauchsteuer geltend gemacht werden und der Erstattungsbetrag mindestens 250 GBP beträgt?

    3. Sind der Kochwein und der Kochportwein, wenn sie nach Art. 20 erster Gedankenstrich der Richtlinie 92/83 steuerpflichtig sind, und/oder der Kochcognac, die Gegenstand des vorliegenden Rechtsmittels sind, zum Zeitpunkt der Herstellung nach Art. 27 Abs. 1 Buchst. f oder nach Art. 27 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 92/83 als von der Verbrauchsteuer befreit zu behandeln?

    4. Welche Folgen - wenn überhaupt - hat es angesichts der Art. 10 EG und 28 EG für die Verpflichtungen eines Mitgliedstaates nach den Art. 20 und 27 Abs. 1 Buchst. f oder nach Art. 27 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 92/83, wenn Kochwein, Kochportwein und Kochcognac von dem Mitgliedstaat der Herstellung aus dem System für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren gemäß der Richtlinie 92/12 in den freien Verkehr innerhalb der Europäischen Union überführt worden sind?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-163/09

    Vorinstanz: First-Tier Tribunal (Tax) (Vereinigtes Königreich)

    Normen: EWGRL 83/92 Art 20, EWGRL 83/92 Art 27 Abs 1 Buchst f, EWGRL 83/92 Art 27 Abs 6, EG Art 28, EWGRL 83/92 Art 27 Abs 1 Buchst e, EG Art 10, EWGRL 12/92