21.05.2010 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 412 Abs 1 UAbs 1 · C-183/09
Nichtumsetzung von EU-Vorschriften
Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 15:12 Uhr, Aufgenommen: 30. Juli 2009, 16:29 Uhr
Klage der Kommission gegen die Hellenische Republik vom 26.05.2009 mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 412 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen hat, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um bestimmten Vorschriften dieser Richtlinie nachzukommen, oder diese der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
- der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-183/09
Normen: EGRL 112/2006 Art 412 Abs 1 UAbs 1
Erledigt durch: Beschluss vom 30.11.2009 (Streichung)