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  • 21.05.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 169 Abs 1 · X R 30/09

    Verjährung, Ablaufhemmung, Außenprüfung, Mitteilung, Prüfungsbericht

    Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 12:54 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2009, 13:51 Uhr

    Ist der angefochtene Gewinnfeststellungsbescheid wegen eingetretener Feststellungsverjährung aufzuheben, weil der nach einer Außenprüfung ergangene Prüfungsbericht eine hinreichend deutliche Mitteilung i.S. des § 202 Abs. 1 Satz 3 AO darauf enthielt, dass die Außenprüfung für das Streitjahr zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe und daher auch die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO weggefallen ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 30/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 20.5.2009 9 K 1135/09

    Normen: AO § 169 Abs 1, AO § 171 Abs 4, AO § 181, AO § 202 Abs 1 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 19.01.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger