19.03.2010 · Erledigtes Verfahren · FGO § 74 · IX R 4/09
Aussetzung des Verfahrens, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze, Angehörige, Rückwirkung, Rückwirkungsverbot, Anschaffungskosten, Gemeiner Wert, Fremdvergleich
Letzte Änderung: 19. März 2010, 13:13 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2009, 13:51 Uhr
Wesentlichkeitsgrenze - Verstößt die Unterlassung der im Hinblick auf die beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerden zur Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG von 25% auf 10% gebotenen Aussetzung des Verfahrens gegen § 74 FGO - Ist die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von bisher 25% auf 10% in § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 und die damit verbundene Erfassung von in der Vergangenheit gebildeten stillen Reserven verfassungswidrig, auch wenn die Veräußerung erst nach dem Gesetzesbeschluss im Bundestag am 4.3.1999 vorgenommen wurde - Sind bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 17 Abs. 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 als Anschaffungskosten der gemeine Wert der Anteile am 1.1.1999 und nicht die historischen AK anzusetzen - Ist im Rahmen des § 17 EStG bei einem Übertragungsvertrag zwischen nahen Angehörigen, der zum Wegfall der Voraussetzungen einer wesentlichen Beteiligung führt, ein Fremdvergleich im Hinblick auf die Entgeltlichkeit des Übertragungsvertrags anzustellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 4/09
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 8.2.2008 11 K 2615/05 E EFG 2009, 831
Normen: FGO § 74, EStG § 17 Abs 1, FGO § 96, FGO § 76 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 06.10.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger