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  • 23.02.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 1 · VII R 18/09

    Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Insolvenz, Freigabe, Insolvenzmasse

    Letzte Änderung: 23. Februar 2011, 09:31 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2009, 13:50 Uhr

    Kann das FA einen während des Insolvenzverfahrens aufgrund einer mit Zustimmung des Insolvenzverwalters ausgeübten Tätigkeit des Insolvenzschuldners (selbständiger Architekt - Tätigkeit mit unpfändbaren Gegenständen) entstandenen Vorsteuererstattungsanspruch mit vor Insolvenzeröffnung entstandener rückständiger Einkommensteuer aufrechnen?
    (Fallen Umsatzsteuererstattungsansprüche, die im Rahmen des Neuerwerbs mit unpfändbaren Gegenständen entstanden sind, in die Insolvenzmasse?)

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 18/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommen 26.2.2009 2 K 126/07

    Normen: AO § 218 Abs 1, AO § 226, InsO § 35, InsO § 36, InsO § 96 Abs 1 Nr 1, ZPO § 811 Abs 1 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 15.12.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung