23.02.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 1 · VII R 18/09
Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Insolvenz, Freigabe, Insolvenzmasse
Letzte Änderung: 23. Februar 2011, 09:31 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2009, 13:50 Uhr
Kann das FA einen während des Insolvenzverfahrens aufgrund einer mit Zustimmung des Insolvenzverwalters ausgeübten Tätigkeit des Insolvenzschuldners (selbständiger Architekt - Tätigkeit mit unpfändbaren Gegenständen) entstandenen Vorsteuererstattungsanspruch mit vor Insolvenzeröffnung entstandener rückständiger Einkommensteuer aufrechnen?
(Fallen Umsatzsteuererstattungsansprüche, die im Rahmen des Neuerwerbs mit unpfändbaren Gegenständen entstanden sind, in die Insolvenzmasse?)
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 18/09
Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommen 26.2.2009 2 K 126/07
Normen: AO § 218 Abs 1, AO § 226, InsO § 35, InsO § 36, InsO § 96 Abs 1 Nr 1, ZPO § 811 Abs 1 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 15.12.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung