21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 2 Abs 3 S 1 · V R 10/09
Überlassung, Entgelt, Betrieb gewerblicher Art, Angestellter
Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:14 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2009, 13:50 Uhr
1. Unterliegt die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung erfolgende Überlassung von Räumlichkeiten und Einrichtungen an Hochschulbedienstete durch eine Hochschule gegen Zahlung eines pauschalierten Nutzungsentgeltes der Umsatzsteuer?
2. Erfolgt die Überlassung im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art, wenn eine Hochschule einem Unternehmen die Aufstellung einer bestimmten Anzahl von Automaten (hier: für Heißgetränke, Münzkopierer, Spielautomaten, Zwischenverpflegungsautomaten) an festgelegten Standorten gewährt und hierfür die Zahlung eines im Wesentlichen umsatzunabhängigen, pauschalen Nutzungsentgeltes vereinbart wird, wenn sich aus der Gesamtwürdigung der Umstände ergibt, dass der Rahmen der Vermögensverwaltung nicht überschritten wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 10/09
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 11.12.2008 5 K 6658/03 U EFG 2009, 1060
Normen: UStG 1993 § 2 Abs 3 S 1, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 5 UAbs 2, EGRL 112/2006 Art 13 Abs 1 UAbs 2
Erledigt durch: Urteil vom 15.04.2010, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung