21.12.2012 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 3 · III R 31/09
Wirtschaftliches Eigentum, Auflassung, Sanierung, Veräußerung
Letzte Änderung: 21. Dezember 2012, 11:18 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2009, 13:50 Uhr
Liegt wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses für den Käufer vor, wenn der Besitzübergang im Kaufvertrag bereits zu diesem Zeitpunkt vereinbart wurde? Fehlende Gesamtfallbetrachtung für das Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums durch das Finanzgericht? Ist ein wirtschaftlicher Ausschluss des Eigentümers von der Einwirkung auf die Sache zwingend oder genügt eine eingeschränkte Verfügungsbefugnis als Folge aus § 883 BGB?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 31/09
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 11.10.2007 2 K 748/07
Normen: InvZulG § 3, AO § 39 Abs 2 Nr 1, BGB § 883
Erledigt durch: Urteil vom 27.09.2012, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung