24.08.2010 · Erledigtes Verfahren · FGO § 56 · XI R 24/08
Wiedereinsetzung, Büroversehen, Organisationsmangel, Organschaft, Finanzielle Eingliederung, Personengruppentheorie, Betriebsaufspaltung
Letzte Änderung: 24. August 2010, 11:25 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2009, 15:02 Uhr
1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund versäumter Begründungsfrist: Liegt ein Büroversehen oder ein Organisationsmangel vor, wenn die Poststelle des FA den mit PZU zugestellten Zulassungsbeschluss aus ungeklärter Ursache weder öffnet noch weiterleitet und somit kein Eintrag im Fristenkontrollbuch erfolgte?
2. Sind bei der Prüfung der umsatzsteuerlichen Organschaft auch die Grundsätze der Personengruppentheorie wie bei der Betriebsaufspaltung anzuwenden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 24/08
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 23.8.2007 5 K 5835/03 U EFG 2008, 1828
Normen: FGO § 56, FGO § 120 Abs 2 S 1, UStG § 2 Abs 2 Nr 2
Erledigt durch: Beschluss vom 11.05.2010, unzulässig.
Rechtsmittelführer: Verwaltung