21.05.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g · VIII R 23/09
Ansparrücklage, Investitionsabsicht
Letzte Änderung: 21. Mai 2012, 17:58 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2009, 15:02 Uhr
Ist eine erstmalig im Einspruchsverfahren geltend gemachte Bildung einer Ansparrücklage zu berücksichtigen, wenn geltend gemacht wird, die Bildung sei aus Versehen unterblieben? Sind in einem solchen Fall an die Konkretisierung der Investitionsabsicht erhöhte Anforderungen zu stellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 23/09
Vorinstanz: Finanzgericht München 11.3.2009 1 K 3814/07
Normen: EStG § 7g
Erledigt durch: Urteil vom 17.01.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung