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  • 21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · KN Pos 8428 UPos 5910 · VII R 42/07

    Tarifierung, Einreihung, Verbindliche Zolltarifauskunft

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:18 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2009, 15:02 Uhr

    Ist ein Graustufenmonitor, der konstruktionsmäßig auf die speziellen Zwecke von Radiodiagnose-Systemen abgestimmt, für das Funktionieren solcher Systeme jedoch entbehrlich ist, als gesondert gestellte Einheit i. S. der Anm. 5 B a zu Kapitel 84 KN zu behandeln oder ist er Teil eines Radiodiagnose-Systems, das gemäß Anm. 5 E zu Kapitel 84 KN von der Eintarifierung in Kapitel 84 ausgeschlossen ist?
    Übt eine Grafikkarte, die zur Ansteuerung eines Graustufenmonitors, der Bilder, die von Radiodiagnose-Systemen stammen, darstellt, bestimmt ist und hierfür speziell konstruiert ist, eine eigene Funktion i. S. der Anm. 5 E zu Kapitel 84 KN aus und ist daher nach dieser Anm. von einer Einreihung in die Pos. 8471 KN ausgeschlossen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 42/07

    Vorinstanz: Finanzgericht München 25.1.2007 14 K 2944/06

    Normen: KN Pos 8428 UPos 5910, KN Pos 8543 UPos 7090, KN Pos 8471 UPos 6080, KN Pos 8471 UPos 8000

    Erledigt durch: Urteil vom 23.09.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger