21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · KN Pos 8428 UPos 5910 · VII R 42/07
Tarifierung, Einreihung, Verbindliche Zolltarifauskunft
Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:18 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2009, 15:02 Uhr
Ist ein Graustufenmonitor, der konstruktionsmäßig auf die speziellen Zwecke von Radiodiagnose-Systemen abgestimmt, für das Funktionieren solcher Systeme jedoch entbehrlich ist, als gesondert gestellte Einheit i. S. der Anm. 5 B a zu Kapitel 84 KN zu behandeln oder ist er Teil eines Radiodiagnose-Systems, das gemäß Anm. 5 E zu Kapitel 84 KN von der Eintarifierung in Kapitel 84 ausgeschlossen ist?
Übt eine Grafikkarte, die zur Ansteuerung eines Graustufenmonitors, der Bilder, die von Radiodiagnose-Systemen stammen, darstellt, bestimmt ist und hierfür speziell konstruiert ist, eine eigene Funktion i. S. der Anm. 5 E zu Kapitel 84 KN aus und ist daher nach dieser Anm. von einer Einreihung in die Pos. 8471 KN ausgeschlossen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 42/07
Vorinstanz: Finanzgericht München 25.1.2007 14 K 2944/06
Normen: KN Pos 8428 UPos 5910, KN Pos 8543 UPos 7090, KN Pos 8471 UPos 6080, KN Pos 8471 UPos 8000
Erledigt durch: Urteil vom 23.09.2009, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger