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  • 22.03.2011 · Erledigtes Verfahren · VwZG § 3 Abs 1 S 2 · II R 30/09

    Festsetzungsfrist, Postzustellungsurkunde, Bekanntgabe, Zugang

    Letzte Änderung: 22. März 2011, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2009, 15:02 Uhr

    Wirksamkeit der Bekanntgabe mittels Postzustellungsurkunde
    Ist die Bezeichnung der absendenden Dienststelle bei Zustellung mittels PZU Voraussetzung für die wirksame Bekanntgabe eines Verwaltungsakts? Ist die Festsetzungsfrist gewahrt, wenn zwar gegen § 3 Abs. 1 S. 2 VwZG verstoßen wurde (ohne vollständigen Absender), die Postzustellungsurkunde aber tatsächlich fristwahrend in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 30/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 12.3.2009 3 K 2926/07 Erb

    Normen: VwZG § 3 Abs 1 S 2, AO § 169 Abs 1 S 3 Nr 1, AO § 122 Abs 1 S 3, AO § 122 Abs 5

    Erledigt durch: Urteil vom 12.01.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung