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  • 20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · III R 71/06

    Kinderfreibetrag, Kinderbetreuungskosten, Unterhalt

    Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Sind die Fahrtkosten des Klägers für den Umgang mit seinen drei bei der Mutter lebenden Kindern als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen? Stehen dem alleine Barunterhalt leistenden Vater die vollen Kinderfreibeträge zu? Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 71/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Bremen 15.6.2005 2 K 214/03 (2)

    Normen: EStG § 33, EStG § 32 Abs 6, BGB § 1684 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 27.09.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

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