30.05.2011 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 12 · C-41/09
Einfuhr von Tieren, ermäßigter Steuersatz
Letzte Änderung: 30. Mai 2011, 12:43 Uhr, Aufgenommen: 19. Juni 2009, 12:12 Uhr
Kommission gegen Königreich der Niederlande, Klage, eingereicht am 29.1.2009, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 12 in Verbindung mit Anhang H der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 96, 97 und 98 sowie Art. 99 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie - verstoßen hat, dass es auf die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von bestimmten lebenden Tieren, insbesondere Pferden, die nicht gewöhnlich für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln bestimmt sind, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewandt hat;
- dem Königreich der Niederlande die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-41/09
Normen: EWGRL 388/77 Art 12, EWGRL 388/77 Anh H, EGRL 112/2006 Art 96, EGRL 112/2006 Art 97, EGRL 112/2006 Art 98, EGRL 112/2006 Art 99 Abs 1, EGRL 112/2006 Anh 3
Erledigt durch: Beschluss vom 18.09.2009