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  • 21.01.2010 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 1 Abs 3 S 1 Nr 2 · III R 68/06

    Festsetzungsverjährung, Rückforderung, Verwirkung, Außenprüfung, Betriebsaufspaltung, Gewerbliche Einkünfte

    Letzte Änderung: 21. Januar 2010, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Strittig ist die Aufhebung und Rückforderung der Investitionszulage wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung und die evt. Verwirkung des Rückforderungsanspruchs nach Betriebsprüfung. Betriebsführungs- und Managementvertrag, mit dem der Betriebsgesellschaft ein Anspruch auf Verlustausgleich eingeräumt wird, als verdeckter Pachtvertrag mit dem Hoteldirektor? Kein dreijähriges Dienen zu eigenbetrieblichen Zwecken, da mangels Betriebsaufspaltung notwendige Umqualifizierung der gewerblichen Einkünfte der Betriebsgesellschaft in V+V Einkünfte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 68/06

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 20.1.2005 12 K 197/98

    Normen: InvZulG § 1 Abs 3 S 1 Nr 2, AO § 171 Abs 4 S 2, EStG § 15

    Erledigt durch: Urteil vom 19.08.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger