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  • 21.03.2013 · Erledigtes Verfahren · AO § 152 · VIII R 19/09

    Verspätungszuschlag, Angemessenheit, Ermessensausübung

    Letzte Änderung: 21. März 2013, 11:19 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2009, 11:26 Uhr

    Hat das FA bei der Festsetzung des Verspätungszuschlags sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt, weil es nicht berücksichtigt hat, dass aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung keine Vorteile gezogen werden konnten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 19/09

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 28.8.2008 8 K 408/08

    Normen: AO § 152

    Erledigt durch: Urteil vom 06.11.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger