20.12.2010 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 11 Teil C Abs 1 · V R 5/09
Darlehen, Rückzahlung, Berichtigung, Uneinbringlichkeit
Letzte Änderung: 20. Dezember 2010, 12:26 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2009, 11:26 Uhr
Ist von einer Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG auszugehen, soweit die Zahlung des Kaufpreises von der Bank an den Warenlieferanten unter dem Vorbehalt erfolgt, dass der Käufer die Raten zur Tilgung des von der Bank gewährten Darlehens zahlt, wenn der Käufer die Darlehensraten auf das vom Lieferanten zur Finanzierung der Warenlieferung vermittelten Darlehens nicht mehr zahlt und sich die den Warenkauf finanzierende Bank den nicht vom Käufer gezahlten ausstehenden Darlehensbetrag über ein vom Warenlieferanten zu diesem Zweck unterhaltenes Sperrkonto zurückholt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 5/09
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 11.12.2008 6 K 2270/07 EFG 2009,533
Normen: EWGRL 388/77 Art 11 Teil C Abs 1, UStG 1999 § 17 Abs 2 Nr 1, BGB § 362, BGB § 358
Erledigt durch: Urteil vom 20.05.2010, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung