23.07.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2b · III R 25/09
Kindergeld, Ausbildung, Übergangszeit
Letzte Änderung: 23. Juli 2012, 11:12 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2009, 11:26 Uhr
Mehr als vier Monate unterbrochene Ausbildung zwischen Abitur und Beginn des Zivildienstes: Sind Verzögerungen bei der Einberufung zum Wehr- / Zivildienst -- ohne Einflussmöglichkeit des Kindes -- für die Anspruchsberechtigung auf Kindergeld unschädlich, so dass dem Kläger das Kindergeld auch dann zusteht, wenn der Sohn in dieser Zeit weder ausbildungsplatzsuchend noch bei der Berufsberatung gemeldet war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 25/09
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 2.3.2009 16 K 380/08
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2b, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2c
Erledigt durch: Urteil vom 24.05.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger