21.10.2010 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1 · II R 22/09
Erbschaftsteuer, Freigebige Zuwendung, Pflichtteil, Stundung
Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2009, 11:26 Uhr
Stellt die zinslose Stundung des Pflichtteilanspruchs eines Kindes nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils gegenüber dem überlebenden Elternteil eine steuerpflichtige freigebige Zuwendung dar, oder ist die spätere Erbeinsetzung als Alleinerbe nach dem letztversterbenden Elternteil als Gegenleistung anzusehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 22/09
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 8.12.2008 3 K 2849/06 Erb
Normen: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 13 Abs 1 Nr 11, BGB § 2317 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 31.03.2010, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger