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  • 21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · DBA CHE Art 24 Abs 1 Nr 2 · I R 113/08

    Anrechnung, Steuer, Steuerabzug, Doppelbesteuerung, Grenzgänger

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:00 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2009, 11:26 Uhr

    Es erging in einem Grenzgängerfall ein rechtskräftiges Urteil eines deutschen Finanzgerichtes, das das Besteuerungsrecht Deutschlands bejahte. Der Steuerpflichtige konnte aufgrund des Ablaufs von Fristen und nicht mehr vorhandener Unterlagen seitens der schweizerischen Steuerbehörden die Erstattung der (aus deutscher Sicht) unrechtmäßig erhobenen schweizerischen Quellensteuer nicht mehr erreichen. Hat der deutsche Staat als Ansässigkeitsstaat bei der vorangehend beschriebenen Sachverhaltskonstellation die Pflicht zur Beseitigung der Doppelbesteuerung entweder durch Steueranrechnung oder durch Steuerabzug?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 113/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 5.6.2008 3 K 56/07

    Normen: DBA CHE Art 24 Abs 1 Nr 2, EStG § 34c Abs 6

    Erledigt durch: Urteil vom 01.07.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung