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  • 21.01.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 11 Abs 1 · IX R 1/09

    Abfindung, Zufluss

    Letzte Änderung: 21. Januar 2010, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2009, 11:40 Uhr

    Zufluss einer geteilten Abfindungszahlung - Ist der zweite Teilbetrag einer Abfindung erst im Veranlagungszeitraum der tatsächlichen Auszahlung (2001) oder bereits im Veranlagungszeitraum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (2000) zugeflossen, wenn die Fälligkeit zunächst allgemein durch Sozialplan für den November 2000 bestimmt war, aber noch vor ihrem Eintritt auf Wunsch des Arbeitnehmers hinsichtlich des steuerpflichtigen Teils der Abfindung auf den Januar 2001 hinausgeschoben wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 1/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 20.11.2008 3 K 101/05 EFG 2009, 394

    Normen: EStG § 11 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung