Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.01.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 165 Abs 2 S 1 · VIII R 12/09

    Vorläufigkeit, Ermessen, Verpflichtung, Änderung

    Letzte Änderung: 26. Januar 2012, 11:12 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2009, 11:40 Uhr

    Änderung vorläufiger Bescheide:
    Ist das FA verpflichtet, die teilweise für vorläufig erklärten Feststellungsbescheide bezüglich des Klägers zu ändern, oder ist eine Selbstbindung der Verwaltung eingetreten bzw. greift bei einer unveränderten Wahrscheinlichkeitslage wegen § 5 AO der Aspekt des Vertrauensschutzes gegenüber den Beigeladenen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 12/09

    Vorinstanz: Finanzgericht München 23.1.2009 1 K 561/04

    Normen: AO § 165 Abs 2 S 1, AO § 5

    Erledigt durch: Urteil vom 15.11.2011, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger