24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 169 Abs 2 Nr 2 · VIII R 6/09
Betriebsprüfung, Schlussbesprechung, Festsetzungsverjährung, Ablaufhemmung
Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:35 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2009, 11:40 Uhr
War mit der Übersendung des Prüfungsberichts die Betriebsprüfung abgeschlossen und ist deshalb der Änderungsbescheid für das Jahr 1994 nach Ablauf der Festsetzungsfrist ergangen, oder haben weitere Ermittlungen - die nach außen nicht erkennbar waren - den Ablauf der Verjährung gehemmt? Weicht das Urteil des FG von der Rechtsprechung des BFH über die Grundsätze zum Abschluss einer Außenprüfung ab? Hat das FG einen Verfahrensfehler begangen, weil es keine eigenen Ermittlungen zur Beendigung der Prüfungsmaßnahmen getroffen hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 6/09
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 18.3.2008 6 K 2103/04
Normen: AO § 169 Abs 2 Nr 2, AO § 171 Abs 4, AO § 193, AO § 194, AO § 201, AO § 202
Erledigt durch: Urteil vom 28.06.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger