21.05.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 1 Nr 2 · III R 15/09
Kindergeld, Pflegekind, Behinderung, Kind
Letzte Änderung: 21. Mai 2012, 17:58 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2009, 11:40 Uhr
Pflegekindschaftsverhältnis nur durch Haushaltsaufnahme und Personensorge? Kann ein familienähnliches Band i. S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu einem bereits Volljährigen nur dann angenommen werden, wenn der Volljährige derart schwer geistig oder seelisch behindert ist, dass er in seiner geistigen Entwicklung einem Kind gleichsteht (vgl. DA-FamEStG 63.2.2.3 Abs. 2 Sätze 5 und 6)? Im Streitfall hat der Nervenarzt nur eine leichte bis mittelschwere geistige und psychische Behinderung festgestellt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 15/09
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 3.2.2009 12 K 2612/07
Normen: EStG § 32 Abs 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 09.02.2012, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung