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  • 21.05.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 1 Nr 2 · III R 15/09

    Kindergeld, Pflegekind, Behinderung, Kind

    Letzte Änderung: 21. Mai 2012, 17:58 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2009, 11:40 Uhr

    Pflegekindschaftsverhältnis nur durch Haushaltsaufnahme und Personensorge? Kann ein familienähnliches Band i. S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu einem bereits Volljährigen nur dann angenommen werden, wenn der Volljährige derart schwer geistig oder seelisch behindert ist, dass er in seiner geistigen Entwicklung einem Kind gleichsteht (vgl. DA-FamEStG 63.2.2.3 Abs. 2 Sätze 5 und 6)? Im Streitfall hat der Nervenarzt nur eine leichte bis mittelschwere geistige und psychische Behinderung festgestellt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 15/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 3.2.2009 12 K 2612/07

    Normen: EStG § 32 Abs 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 09.02.2012, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung