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  • 23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 Abs 1 · III R 50/06

    Prozesskosten, Arzt, Haftung, Aufteilungsmaßstab, Aufteilungsmethode, Aufteilung

    Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Aufteilungsfähigkeit und Aufteilungsmaßstab für nur teilweise als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Prozesskosten und weiteren Kosten im Zusammenhang mit einem Arzthaftungsprozess?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 50/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 30.3.2006 3 K 5739/03 E EFG 2006, 1907

    Normen: EStG § 33 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 27.08.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger