Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13a Abs 5 Nr 1 · II R 3/09

    Erbschaftsteuer, Nachversteuerung, Fünfjahreszeitraum, Behaltefrist, Betriebsvermögen

    Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:08 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2009, 11:40 Uhr

    Ist § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG auch auf freiberufliches Betriebsvermögen anwendbar? Ist eine Nachversteuerung im Rahmen des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG ungeachtet der Frage durchzuführen, ob und inwieweit die Veräußerung bzw. Aufgabe des begünstigt erworbenen Vermögens freiwillig erfolgt oder erzwungen worden ist? Der minderjährige Erbe musste vor Ablauf der Behaltensfrist veräußern, da er selbst nicht über die für eine Fortführung der Praxis erforderliche Berufsqualifikation verfügte?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 3/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 18.12.2008 9 K 2414/08

    Normen: ErbStG § 13a Abs 5 Nr 1, BewG § 96, AO § 38, EStG § 18 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 17.03.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger