21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13a Abs 5 Nr 1 · II R 3/09
Erbschaftsteuer, Nachversteuerung, Fünfjahreszeitraum, Behaltefrist, Betriebsvermögen
Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:08 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2009, 11:40 Uhr
Ist § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG auch auf freiberufliches Betriebsvermögen anwendbar? Ist eine Nachversteuerung im Rahmen des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG ungeachtet der Frage durchzuführen, ob und inwieweit die Veräußerung bzw. Aufgabe des begünstigt erworbenen Vermögens freiwillig erfolgt oder erzwungen worden ist? Der minderjährige Erbe musste vor Ablauf der Behaltensfrist veräußern, da er selbst nicht über die für eine Fortführung der Praxis erforderliche Berufsqualifikation verfügte?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 3/09
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 18.12.2008 9 K 2414/08
Normen: ErbStG § 13a Abs 5 Nr 1, BewG § 96, AO § 38, EStG § 18 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 17.03.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger