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  • 21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 14 Abs 4 S 1 Nr 7 · XI R 3/09

    Rechnung, Minderung, Entgelt, Bonus, Fortsetzungsfeststellungsklage

    Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:26 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2009, 10:08 Uhr

    Fortsetzungsfeststellungsklage:
    Fällt eine Vereinbarung über einen bei Erreichen einer bestimmten Abnahmemenge zukünftig zu gewährenden Jahresbonus unter den Begriff "... jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts ..." gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG 1999 in der ab 2004 geltenden Fassung?
    Ist Art. 22 Abs. 3 Buchst b Satz 1 8. Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG i.d.F. des Art. 2 der Richtlinie 2001/115/EG, der bestimmt, dass in Rechnungen der "Preis je Einheit ohne Steuer sowie jede Preisminderung oder Rückerstattung, sofern sie nicht im Preis je Einheit enthalten sind," angegeben werden müssen, dahin zu verstehen, dass auch zwar bereits vereinbarte, jedoch erst zukünftig wirksam werdende Entgeltsminderungen anzugeben sind?
    Verstößt die deutsche Umsetzung dieser Richtlinienbestimmung gegen Gemeinschaftsrecht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 3/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 13.1.2009 5 K 5721/04 U

    Normen: UStG 1999 § 14 Abs 4 S 1 Nr 7, EWGRL 388/77 Art 22 Abs 3 Buchst b S 1, EGRL 115/2001 Art 2, FGO § 100 Abs 1 S 4

    Erledigt durch: Urteil vom 10.02.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger