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  • 21.06.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b · VIII R 5/09

    Betriebsausgabe, Arbeitszimmer, Abzugsbeschränkung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2012, 10:08 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2009, 10:08 Uhr

    Beschränkter Abzug der Aufwendungen für das beruflich genutzte Arbeitszimmer bei einem Stpfl., der eine schriftstellerische und beratende Tätigkeit sowie eine Vortrags- und Lehrtätigkeit ausübt? Wo liegt der inhaltliche (qualitative) Schwerpunkt und damit der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, wenn der Großteil der erzielten Einnahmen aus der Vortrags- und Lehrtätigkeit herrührt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 5/09

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 10.12.2008 7 K 97/07

    Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b

    Erledigt durch: Urteil vom 09.08.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger