21.06.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b · VIII R 5/09
Betriebsausgabe, Arbeitszimmer, Abzugsbeschränkung
Letzte Änderung: 21. Juni 2012, 10:08 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2009, 10:08 Uhr
Beschränkter Abzug der Aufwendungen für das beruflich genutzte Arbeitszimmer bei einem Stpfl., der eine schriftstellerische und beratende Tätigkeit sowie eine Vortrags- und Lehrtätigkeit ausübt? Wo liegt der inhaltliche (qualitative) Schwerpunkt und damit der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, wenn der Großteil der erzielten Einnahmen aus der Vortrags- und Lehrtätigkeit herrührt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 5/09
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 10.12.2008 7 K 97/07
Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b
Erledigt durch: Urteil vom 09.08.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger