23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 31 S 5 · III R 45/06
Kindergeld, Ausgleichsanspruch, Kinderfreibetrag, Günstigerprüfung, Unterhalt
Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Genügt ein potentiell möglicher (abstrakter) Ausgleichsanspruch nach § 1612b Abs. 1 BGB für die Anwendung des § 31 Satz 5 letzter Halbsatz? Steht demzufolge dem Kläger, der das Kindergeld nicht erhält, ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 31 Satz 5 EStG gegenüber der Mutter des Kindes auch dann zu, wenn dieser wegen der Höhe der Einkünfte des Kindes diesem gegenüber nicht barunterhaltsverpflichtet ist? Ist daher bei der Vergleichsrechnung des § 31 Satz 4 EStG das hälftige Kindergeld dem Kinderfreibetrag gegenüber zu stellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 45/06
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 25.11.2005 3 K 3165/01
Normen: EStG § 31 S 5, EStG § 31 S 4, BGB § 1612b Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 25.09.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger