24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · · VII R 33/08
Ursprungserklärung, Präferenz, Altkleider
Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr
Ursprungserklärung für aus Straßen-, Haus- und Containersammlungen stammende, nach Polen ausgeführte Altkleider.
Durfte die deutsche Zollbehörde aufgrund eines polnischen Nachprüfungsersuchens in einem gegenüber der Klägerin erlassenen Bescheid feststellen, dass die auf den Rechnungen ausgestellten Ursprungserklärungen unrichtig waren?
Liegt bei gesammelten Altkleidern ein "Tarifsprung" vor, der diese zu Ursprungswaren der Gemeinschaft werden lässt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 33/08
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 10.6.2008 11 K 187/06
Normen:
Erledigt durch: Urteil vom 23.06.2009, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger