Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · · VII R 33/08

    Ursprungserklärung, Präferenz, Altkleider

    Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr

    Ursprungserklärung für aus Straßen-, Haus- und Containersammlungen stammende, nach Polen ausgeführte Altkleider.

    Durfte die deutsche Zollbehörde aufgrund eines polnischen Nachprüfungsersuchens in einem gegenüber der Klägerin erlassenen Bescheid feststellen, dass die auf den Rechnungen ausgestellten Ursprungserklärungen unrichtig waren?

    Liegt bei gesammelten Altkleidern ein "Tarifsprung" vor, der diese zu Ursprungswaren der Gemeinschaft werden lässt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 33/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 10.6.2008 11 K 187/06

    Normen:

    Erledigt durch: Urteil vom 23.06.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger