21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 173 Abs 1 Nr 2 · VI R 40/08
Rechtserheblichkeit, Neue Tatsache, Feststellungslast, Ausgleichszahlung, Zusatzversorgungskasse, Arbeitslohn
Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:16 Uhr, Aufgenommen: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr
Führt bereits die bloße Möglichkeit einer anderen Entscheidung zur Begründung der Rechtserheblichkeit einer neuen Tatsache (hier: nachträgliches Bekanntwerden von Ausgleichszahlungen eines Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Wechsel der Zusatzversorgungskasse, die der Arbeitgeber als Arbeitslohn versteuert hat)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 40/08
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 22.8.2008 11 K 580/07 E EFG 2008, 1926
Normen: AO § 173 Abs 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 22.04.2010, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung