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  • 21.05.2010 · Erledigtes Verfahren · KStG § 49 · I R 82/08

    Anrechnung, Steuerabzug, Rücknahme, Anrechnungsverfügung, Abrechnungsbescheid

    Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 12:06 Uhr, Aufgenommen: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr

    Ist Bezugsgröße der Zahlungsverjährung der materielle Steueranspruch oder tritt aufgrund der Spezialregelung des § 36 Abs. 4 EStG eine Zahlungsverjährung nur ein, wenn eine festgesetzte (positive) Steuer als Abschlusszahlung angefordert wird, was zur Folge hätte, dass bei fehlerhafter Anrechnungsverfügung durch die fehlende Zahlungsaufforderung des Finanzamtes keine Zahlungsverjährungsfrist zu laufen beginnen könnte.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 82/08

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 26.4.2007 4 K 1535/06

    Normen: KStG § 49, EStG § 36 Abs 2 Nr 3, AO § 130 Abs 2 Nr 4, AO § 129, AO § 218 Abs 2, AO § 228

    Erledigt durch: Beschluss vom 05.05.2010 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger