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  • 19.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 96 · C-492/08

    Mehrwertsteuerrichtlinie, ermäßigter Mehrwertsteuersatz, Anwaltsleistungen

    Letzte Änderung: 19. August 2010, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 3. Februar 2009, 14:57 Uhr

    Kommission gegen Französische Republik, Klage, eingereicht am 14.11.2008, mit dem Antrag,
    - festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen hat, dass sie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Anwaltsleistungen, die von den "avocats", den "avocats au Conseil d' Etat et a la Cour de Cassation" und den "avoues" erbracht werden, anwendet, für die diese vollständig oder teilweise durch den Staat im Rahmen der Prozesskostenhilfe entschädigt worden sind;
    - der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-492/08

    Normen: EGRL 112/2006 Art 96, EGRL 112/2006 Art 98 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 17.06.2010

    Rechtsmittelführer: Kommission