19.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 96 · C-492/08
Mehrwertsteuerrichtlinie, ermäßigter Mehrwertsteuersatz, Anwaltsleistungen
Letzte Änderung: 19. August 2010, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 3. Februar 2009, 14:57 Uhr
Kommission gegen Französische Republik, Klage, eingereicht am 14.11.2008, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen hat, dass sie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Anwaltsleistungen, die von den "avocats", den "avocats au Conseil d' Etat et a la Cour de Cassation" und den "avoues" erbracht werden, anwendet, für die diese vollständig oder teilweise durch den Staat im Rahmen der Prozesskostenhilfe entschädigt worden sind;
- der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-492/08
Normen: EGRL 112/2006 Art 96, EGRL 112/2006 Art 98 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 17.06.2010
Rechtsmittelführer: Kommission