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  • 22.09.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 110 Abs 1 · X R 57/08

    Wiedereinsetzung, Einspruchsfrist, Widerruf, Bestellung, Bevollmächtigter, Verschulden

    Letzte Änderung: 22. September 2010, 11:26 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2009, 10:03 Uhr

    Ist den Klägern wegen Versäumnis der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, weil ihrem ehemaligen Bevollmächtigten bereits zwei Wochen vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist die Bestellung zum Steuerberater entzogen wurde und das Verschulden des Vertreters ihnen in diesem Fall nicht zugerechnet werden kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 57/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 6.5.2008 6 K 2170/06

    Normen: AO § 110 Abs 1, AO § 80, AO § 355 Abs 1, ZPO § 85 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 17.03.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger