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  • 21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 3a Abs 4 Nr 3 · V R 34/08

    Ort der Leistung, Personalberater, Beratende Tätigkeit, Einheitliche Leistung

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:38 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2009, 10:03 Uhr

    1. Liegt eine Beratungsleistung i.S. des § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG 1999 vor, wenn ein Unternehmen andere Unternehmen bei der bestmöglichen Besetzung offener Führungspositionen unterstützt, in dem es eine fundierte und qualifizierte Empfehlung zur Besetzung der jeweiligen Position ausspricht, Analysen der Struktur und der Situation des auftraggebenden Unternehmens fertigt, verantwortlich für die (Mit-)Erstellung des Anforderungsprofils der zu besetzenden Stelle ist und die Eignung bestimmter Personen prüft?
    2. Stellen diese Tätigkeiten, ebenso wie die nach der Entscheidung für einen bestimmten Bewerber erbrachten Leistungen, Bestandteile eines einheitlichen Beratungsprozesses dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 34/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 10.10.2008 1 K 1779/06 U EFG 2009, 54

    Normen: UStG 1999 § 3a Abs 4 Nr 3, UStG 1999 § 3a Abs 1 S 1, EWGRL 388/77 Art 9 Abs 2 Buchst e

    Erledigt durch: Urteil vom 18.06.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung