22.09.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a · III R 84/08
Kindergeld, Berufsausbildung, Prüfung, Insolvenz, Ausbildung
Letzte Änderung: 22. September 2010, 11:17 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2009, 10:03 Uhr
Ende der Berufsausbildung bei nicht bestandener Abschlussprüfung, wenn das Ausbildungsverhältnis wegen Insolvenz des Ausbildungsbetriebes nicht fortbesteht? Ist neben der eigeninitiativen Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung der regelmäßige Besuch der Berufsschule notwendig (vgl. DA-FamEStG 63.3.2.6 Abs. 7)? Fehlende Feststellungen des FG zur Frage, ob sich das Kind ernsthaft auf die Wiederholungsprüfung vorbereitet hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 84/08
Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 30.10.2008 2 K 1217/08
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a, BBiG § 21 Abs 3
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Verwaltung