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  • 14.02.2011 · Erledigtes Verfahren · BewG § 76 Abs 3 Nr 2 · II R 60/08

    Einheitswert, Raummeterpreis, Gebäudeklasse, Lebensmittelladen, Markthalle

    Letzte Änderung: 14. Februar 2011, 11:39 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2009, 10:03 Uhr

    Einheitsbewertung von Serienbauten zum Betrieb von Lebensmitteldiscountmärkten. Ist ein Lebensmitteldiscounter im Sachwertverfahren mit dem Raummeterpreis als Warenhaus (gem. Nr. 4.2 der Anlage 15 zu Abschnitt 38 BewRGr), oder mit dem für Markthallen (gem. Nr. 9.21 der Anlage) zu bewerten, wenn die nach der Gebäudeklasseneinteilung maßgeblichen Durchschnittswerte zur Ermittlung des gemeinen Werts bedeutsame Eigenschaften nicht ausreichend berücksichtigen und die Wertdiskrepanz zwischen Ermittlung nach Durchschnittswerten und den tatsächlich durchschnittlichen Herstellungskosten nicht tolerierbar ist? Hat die Berechtigung zum Vorsteuerabzug als Teil der persönlichen Verhältnisse bei der Ermittlung des gemeinen Werts unberücksichtigt zu bleiben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 60/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 14.8.2008 11 K 900/06 BG

    Normen: BewG § 76 Abs 3 Nr 2, BewRGr Abschn 38 Anl 15, BewG § 85, BewG § 83, BewG § 9 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 30.06.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung