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  • 19.03.2010 · Erledigtes Verfahren · GG Art 3 · II R 51/08

    Spielbank, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheit, Aufwandsteuer

    Letzte Änderung: 19. März 2010, 13:13 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2009, 10:03 Uhr

    Ist das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß oder wird der allgemeine Gleichheitssatz durch die unterschiedliche Besteuerung von Spielhallen und Spielbanken verletzt? Reicht es aus wenn eine Aufwandsteuer kalkulatorisch abgewälzt werden könnte um den Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 105 Abs. 2a GG zu genügen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 51/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 6.8.2008 7 K 189/06

    Normen: GG Art 3, GG Art 12 Abs 1, GG Art 105 Abs 2a, SpVStG HA § 1 Abs 2 Nr 1, SpVStG HA § 4

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger