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  • 10.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 435/90 Art 3 · C-48/07

    Dividendenberechtigung, Nießbrauchsberechtigung, Steuerfreiheit

    Letzte Änderung: 10. Februar 2009, 12:01 Uhr, Aufgenommen: 30. Dezember 2008, 10:51 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Cour d'Appel de Liege vom 5.2.2007 zu der Frage:

    Ist das Gesetz vom 28. Dezember 1992, mit dem der Wortlaut des Art. 202 des Code des impots unter Bezugnahme auf die Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 geändert wurde und das verlangt, dass der Dividendenempfänger eine Beteiligung am Kapital der Gesellschaft hält, die die Dividende ausgeschüttet hat, im Hinblick darauf, dass es nicht ausdrücklich die Beteiligung mit vollen Eigentumsrechten vorschreibt und die Berufungsbeklagte dies so auslegt, dass die bloße Nießbrauchsberechtigung an den Kapitalanteilen ausreiche, um in den Genuss einer Steuerbefreiung für Dividenden zu kommen, mit den Bestimmungen der genannten Richtlinie zum Kapitalanteil und insbesondere mit ihren Art. 3, 4 und 5 vereinbar?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-48/07

    Vorinstanz: Cour d'Appel de Liege

    Normen: EWGRL 435/90 Art 3, EWGRL 435/90 Art 4, EWGRL 435/90 Art 5

    Erledigt durch: Urteil vom 22.12.2008