20.05.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 · VI R 49/08
Fahrtkosten, Wohnung, Wechselnde Einsatzstellen, Entfernungspauschale, Dienstreise
Letzte Änderung: 20. Mai 2009, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 19. Dezember 2008, 10:31 Uhr
Sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten mit einer Entfernung von weniger als 30 km nur in Höhe der Entfernungspauschale oder nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten abziehbar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 49/08
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 28.8.2008 10 K 279/06
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, LStR R 38 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 18.03.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung