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  • 23.08.2010 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1 · II R 54/08

    Grundstücksschenkung, Rückgängigmachung, Erlöschen

    Letzte Änderung: 23. August 2010, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 19. Dezember 2008, 10:31 Uhr

    Rückgängigmachung einer Grundstücksschenkung. Erlischt die Schenkungsteuer, wenn der Beschenkte weiterhin Eigentümer bleibt? Ist eine Grundstücksschenkung mit der Folge des Erlöschens der Schenkungsteuer rückgängig gemacht worden, wenn zwar der Schenkungsvertrag aufgehoben wurde, der Beschenkte aber das ihm geschenkte Grundstück nicht auf den Schenker zurück überträgt, sondern - aufgrund eines anderen Rechtsgeschäfts - weiterhin Eigentümer bleibt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 54/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 6.8.2008 4 K 3936/07 Erb

    Normen: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 1 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 29 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 11.11.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger