21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 8 Abs 2 · X R 43/08
Geldwerter Vorteil, Versicherung, Betriebseinnahme, Verfassung
Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:25 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr
Hat ein selbständiger Versicherungsvermittler die volle Prämiendifferenz zwischen vergünstigten Haustarifen und den Kundentarifen ohne Berücksichtigung von Abschlägen nach § 8 Abs. 3 EStG und ohne die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung als geldwerten Vorteil der Einkommen- und Gewerbesteuer zu unterwerfen? Verfassungswidrige Benachteiligung von Selbständigen gegenüber begünstigt besteuerten Arbeitnehmern? Divergenz zum BFH-Urteil IX R 10/05 (BStBl II 2006, 71)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 43/08
Vorinstanz: Finanzgericht München 14.12.2007 2 K 2299/05
Normen: EStG § 8 Abs 2, EStG § 4 Abs 1, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 21.04.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger