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  • 21.07.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 8 Abs 2 · X R 43/08

    Geldwerter Vorteil, Versicherung, Betriebseinnahme, Verfassung

    Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 11:25 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr

    Hat ein selbständiger Versicherungsvermittler die volle Prämiendifferenz zwischen vergünstigten Haustarifen und den Kundentarifen ohne Berücksichtigung von Abschlägen nach § 8 Abs. 3 EStG und ohne die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung als geldwerten Vorteil der Einkommen- und Gewerbesteuer zu unterwerfen? Verfassungswidrige Benachteiligung von Selbständigen gegenüber begünstigt besteuerten Arbeitnehmern? Divergenz zum BFH-Urteil IX R 10/05 (BStBl II 2006, 71)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 43/08

    Vorinstanz: Finanzgericht München 14.12.2007 2 K 2299/05

    Normen: EStG § 8 Abs 2, EStG § 4 Abs 1, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 21.04.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger