22.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 51/08
Erhaltungsaufwand, Reparaturkosten, Eigentumswohnung, Vorweggenommene Werbungskosten
Letzte Änderung: 22. Oktober 2009, 18:43 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr
Erhaltungsaufwand beim Wechsel von Selbstnutzung zur Fremdvermietung als vorweggenommene Werbungskosten - Unter welchen Voraussetzungen sind Aufwendungen, die während der Eigennutzung einer Immobilie getätigt wurden, als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (hier: Austausch des Gaskessels bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung im Hinblick auf spätere - nach Umzug in ein neu zu erstellendes Einfamilienhaus geplante und auch dann tatsächlich erfolgte - Vermietung der Eigentumswohnung) - Reichweite der typisierenden Betrachtungsweise des BFH (was ist unter einem "typischen" Geschehensablauf als Voraussetzung für die typisierende Betrachtungsweise zu verstehen)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 51/08
Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 28.8.2008 1 K 2073/04 EFG 2008, 1705
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 01.04.2009, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung