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  • 21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 2 · IX R 43/08

    Begünstigtes Objekt, Baugenehmigung, Duldung

    Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr

    EigZul.-Gewährung bei einem zunächst baurechtswidrig errichteten und dann - nach Durchführung von Änderungsmaßnahmen - von der Baubehörde geduldeten Gebäude - Wurde das Bauvorhaben durch einen zwischen dem Kläger und dem Landkreis geschlossenen öffentlichen-rechtlichen Vertrag legitimiert - Zur Rechtsqualität des öffentlich-rechtlichen Vertrags?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 43/08

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 23.4.2008 2 K 99/07

    Normen: EigZulG § 2, EigZulG § 11 Abs 3, EigZulG § 15, AO § 173 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 20.01.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger