21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 2 · IX R 43/08
Begünstigtes Objekt, Baugenehmigung, Duldung
Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2008, 09:47 Uhr
EigZul.-Gewährung bei einem zunächst baurechtswidrig errichteten und dann - nach Durchführung von Änderungsmaßnahmen - von der Baubehörde geduldeten Gebäude - Wurde das Bauvorhaben durch einen zwischen dem Kläger und dem Landkreis geschlossenen öffentlichen-rechtlichen Vertrag legitimiert - Zur Rechtsqualität des öffentlich-rechtlichen Vertrags?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 43/08
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 23.4.2008 2 K 99/07
Normen: EigZulG § 2, EigZulG § 11 Abs 3, EigZulG § 15, AO § 173 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 20.01.2009, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger